
Gründungsmitglieder vom Verein beobachten hier, wie mit dem Grundrecht:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ umgegangen wird und was die Bürger des Landes tun können, damit dies umgesetzt wird.
Demnächst gibt es noch mehr Informationen, da das Urteil von zwei Verhandlungen von diesem Tag vorliegt und eine weitere Klage gegen die Klageabweisung vor das OVG gehen möchte.